Caritas Dinslaken
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Sozialpädagogische Familienhilfe

Mut zur Veränderung

Grundsätzliches/Voraussetzungen

Die Sozialpädagogische Familienhilfe stellt eine längerfristige Hilfe dar, die bei grundlegender Motivation und Bereitschaft der Eltern zur Mitarbeit, positive Veränderungen im Familienleben und mehr Zufriedenheit bei den Kindern und ihren Eltern hervorrufen kann. Dauer und Ziele der Hilfe orientieren sich immer an der individuellen Lebenssituation der Familie und werden bei der Hilfeplanung mit dem Jugendamt, den Beteiligten und der erzieherischen Fachkraft vereinbart und schriftlich festgehalten.

Gesetzliche Grundlagen

Die Sozialpädagogische Familienhilfe gehört zu den Hilfen zur Erziehung und ist im Kinder -und Jugendhilfegesetz (KJHG) unter § 31 gesetzlich festgeschrieben.

Zielgruppe

Eltern, Stiefeltern und/oder Personensorgeberechtigte mit Kleinkindern und Kindern die durch Entwicklungs- und Erziehungsprobleme in ihrem Zusammenleben besonders beeinträchtigt sind und die zur Bewältigung ihrer Probleme familienorientierte und alltagspraktische Unterstützung und Anleitung benötigen.

Rahmenbedingungen

Mit Hilfe der sozialpädagogischen Fachkraft wird durch intensive Beratung und Begleitung der Familie Lösungen von Alltagsproblemen und Konfliktbewältigung geübt und probiert. In der Regel ist die Hilfe längerfristig angelegt. Die Intensität der wöchentlichen Betreuungszeit kann von 3 – ca. 20 Stunden wöchentlich variieren und ist vom Hilfebedarf der Familie abhängig.

Ablauf einer Maßnahme

Der telefonischer Erstkontakt, die erste Anfrage durch das Jugendamt beim Ambulanten erzieherischen Dienst mit einem erstem Kurzaustausch führen in der Regel zu einer Terminvereinbarung und zum Hilfeplangespräch. Das Hilfeplanverfahren nach dem Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG) stellt den offiziellen Beginn der Hilfeform da. Die Vorgeschichte und aktuelle Problematiken werden mit den Beteiligten besprochen und es werden Nah- und Fernziele mit den Klienten festgelegt. Die ambulanten Hilfen des Caritasverbandes sind ziel- und klientenorientiert. Gemeinsam wird der zeitliche Rahmen vereinbart, wöchentliche Betreuungszeit und zeitlicher Rahmen zum folgenden Hilfeplangespräch. In den regelmäßigen, wöchentlichen Treffen werden die spezifischen Problemlagen der Betroffenen gemeinsam und praktisch erarbeitet. Nach einer 3- monatigen Diagnosephase erfolgt ein Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt und allen Beteiligten zur Überprüfung und Modifizierung der Ziele und Eignung der Hilfeform. Zeitlicher Rahmen der Hilfeplangespräche wird auch klientenorientiert und den spezifischen Problemlagen der Familie angepasst und gemeinsam vereinbart. In der Regel nach weiteren sechs Monaten erfolgt ein erneutes Hilfeplangespräch zur Überprüfung der Zielerreichung, Veränderung von Zielen, oder auch der Einstellung der Hilfe.

Inhalte und Ziele

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Auf der Basis einer vertauensvollen Zusammenarbeit soll die Familie mit der sozialpädagogischen Hilfe eine Stärkung, Unterstützung und eine praktische Anleitung im Erziehungsbereich erleben, wie u.a..:

  • Unterstützung beim regelmäßigen Besuch von Kindergarten, Schule, Therapieeinrichtungen
  • Angemessenen und konsequente erzieherische Haltung
  • Vermittlung von der Wichtigkeit emotionaler Zuwendung
  • Vorbeugung und Entlastungsmöglichkeiten in Stresssituationen
  • Begleitung, Anleitung zur Hausaufgabenbetreuung
  • Bereitstellung von kindgerechtem Spielmaterial, Zimmereinrichtung etc.

Stärkung, Unterstützung und praktische Anleitung in der Gesundheitsfürsorge wie z.B.:

  • Einhaltung, Sicherstellung der medizinischen Versorgung
  • Begleitung zu Arztbesuchen
  • Altersgemäße, kindgerechte Ernährung, Hygiene etc.

Stärkung, Unterstützung und praktische Anleitung im alltagspraktischen Bereich wie z.B.:

  • Finanzielle, hauswirtschaftliche Unterstützung und Anleitung
  • Umgang mit Behörden und Institutionen
  • Strukturierung des Tagesablaufes für Kinder
  • Inanspruchnahme und Vermittlung weiterer Hilfen, Institutionen
  • Sinnvolle Freizeitgestaltung

Methoden

  • Gespräche zur Kontaktanbahnung, Anamnese, Hilfeplanverfahren mit Zielformulierung aller Beteiligten.
  • Ressourcenorientierung. Ressourcen der Beteiligten werden aktiviert, aufgebaut und gestärkt.
  • Familiengespräche - Einzelgespräche  
  • Praktische Anleitung durch lernen am Modell, oder „ Learning by doing “ unter Anleitung und zum reflektieren mit der anwesenden Fachkraft.
  • Durchführung und Begleitung von Freizeitmaßnahmen
  • Systemischer Ansatz durch Vernetzung mit dem Sozialraum und mit anderen Institutionen, Bezugspersonen aus dem Umfeld des Kindes/Jugendlichen/jungen Erwachsenen, Fachkraft stellt dazu die Kontakte her und begleitet diese.
  • Alle Mitarbeiter sind angebunden im Team des ambulanten erzieherischen Dienstes und er erfolgen regelmäßige, gemeinsame Teamsitzungen, kollegiale Fallberatung - Fallaustausch und Besuch von fachrelevanten Fortbildungsveranstaltungen.

Die ersten drei Monate dienen der Fachkraft als Diagnosephase, zum Beziehungsaufbau und Kontaktanbahnung zu allen Beteiligten, sammeln von Informationen und erfassen einer Problemanalyse. Ebenso wird im Rahmen der Diagnosephase geprüft, ob es sich um die passende Hilfe handelt
Verbindlichkeit, Zuverlässigkeit, Betreuung vor Ort, Motivation für Veränderungen sind gemeinsam zu besprechen und eine grundlegende Rahmenbedingung.

Ihr Ansprechpartner

Vera Berger
Fachbereitsleitung

Telefon:
02064 / 49 165

Telefax:
02064 / 49 167

E-Mail:
v.berger(at)caritas-dinslaken.de

Adresse:
Siegfriedstraße 36
46539 Dinslaken

Der Weg zu uns:

Nicole Faltin
Teamleitung Wesel

Telefon:
0281 / 341  78- 16

Fax:
0281 / 341 78 - 13

E-Mail:
jugendhilfe@caritas-wesel.de

Adresse:
St.-Bonifatius Haus
Franz-Etzel-Platz 15
46483 Wesel

Ihr Weg zu uns:

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