Caritas Dinslaken
Zentralnummer des Caritasverbandes:
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Erziehungsbeistandschaft

Hilfe bei Konflikten

Grundsätzliches/Voraussetzungen

Eine Erziehungsbeistandschaft ist in der Regel eine längerfristige Hilfe für Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige, die Probleme in der Familie, Schule, mit Freunden oder bei der Bewältigung ihres Alltags haben. 
Der Erziehungsbeistand unterstützt  Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, bei der Stärkung ihres Selbstbewusstseins und in ihrer Beziehungsfähigkeit. In der Arbeit mit dem Kind oder den Jugendlichen bezieht der Erziehungsbeistand die Eltern und das soziale Umfeld mit ein.

Gesetzliche Grundlagen

Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbständigung fördern (§ 30 KJHG).


Zielgruppe


Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern, Stiefeltern und/oder Personensorgeberechtigte die durch Entwicklungs- und Erziehungsprobleme in ihrem Zusammenleben besonders beeinträchtigt sind und die zur Bewältigung ihrer Probleme Beratung und Unterstützung suchen.

Rahmenbedingungen

Im Vordergrund steht zunächst immer der Vertrauensaufbau zum Kind, Jugendlichen oder Heranwachsenden, der durch intensive Gespräche, Ich-Stärkung und gemeinsame Freizeitaktionen aufgebaut wird
Sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte begleiten über eine längere Zeit junge Menschen, die ohne diese individuelle und persönliche Unterstützung mit ihrer familiären oder sozialen Lebenssituation nicht mehr zurecht kommen würden. Dauer und Häufigkeit hängen von dem im Hilfeplangespräch mit den zuständigen Mitarbeitern des jeweiligen Jugendamtes festgehaltenen Hilfebedarf ab. In Absprache mit dem zuständigen Jugendamt kann der Stundenaufwand im Fall einer Krise individuell und variabel dem entsprechendem Bedarf angepasst werden.


Ablauf einer Maßnahme


Telefonischer Erstkontakt – Fallanfrage durch das Jugendamt mit Fallanfrage, erstem Kurzaustausch und Terminvereinbarung zum Hilfeplangespräch. Das Hilfeplanverfahren nach dem KJHG stellt den offiziellen Beginn der Hilfeform da. Die Vorgeschichte und aktuelle Problematiken werden besprochen und es werden Nah- und Fernziele, Wille für den jeweiligen Betroffenen festgelegt. Die ambulanten Hilfen des Caritasverbandes sind ziel- und klientenorientiert.  Die ersten drei Monate dienen der Fachkraft als Diagnosephase, zum Beziehungsaufbau, zum Abfragen des eigenen Willens und zum Erarbeiten der zukünftigen Ziele. Ebenso gehört die Kontaktanbahnung zu allen Beteiligten dazu, Sowie das Sammeln von Informationen und das Erfassen einer Problemanalyse. In den regelmäßigen, wöchentlichen Treffen werden die spezifischen Problemlagen der Betroffenen gemeinsam erarbeitet. Nach drei Monaten erfolgt ein Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt und allen Beteiligten zur Überprüfung und Modifizierung der Ziele und Eignung der Hilfeform. In der Regel erfolgt nach weiteren sechs Monaten ein erneutes Hilfeplangespräch zur Überprüfung der Zielerreichung, Veränderung von Zielen, oder auch der Einstellung der Hilfe.

Inhalte und Ziele

Mobilisierung von vorhandenen Stärken

Wesentliches Ziel der Hilfe ist die Unterstützung des Kindes oder des Jugendlichen bei der Bewältigung aktueller Problemlagen unter Einbezug des sozialen Umfeldes. Im Vordergrund steht zunächst immer der Vertrauensaufbau zum Kind oder Jugendlichen, der durch intensive Gespräche, Ich-Stärkung, gemeinsame Freizeitaktionen (z.B. Kochaktionen, Spiele) und anderes aufgebaut wird.

  • Eine Erziehungsbeistandschaft ergänzt die familiäre Erziehungssituation, indem sie Eltern und weitere Bezugspersonen in Erziehungsfragen berät und unterstützt.
  • Die sehr individuelle Ausgestaltung dieser Hilfeform setzt bei familiär bedingten Erziehungsschwierigkeiten, problematischen Entwicklungs-, und Sozialisationsverläufen des Kindes beziehungsweise Jugendlichen ein, und stellt den kreativen Umgang mit Problemlösungsmöglichkeiten und -strategien in den Mittelpunkt.
  • Mobilisierung vorhandener eigener Fähigkeiten und Möglichkeiten.
  • Entwicklung von Wahrnehmungs- und Ausdrucksmöglichkeiten.
  • Der Erziehungsbeistand leistet Hilfe beim Aufbau stabiler Kontakte innerhalb und außerhalb der Familie, die den jungen Menschen in positiver Weise beeinflussen.
  • Er unterstützt den jungen Menschen bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen. 
  • Wichtig in der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und ihren Familien sind zusätzlich die Stärkung des Selbstwertgefühls, die individuelle Gestaltung der Freizeit, Entwicklung von Zukunftsperspektiven und Förderung der sozialer Kompetenz.
  • Die Hilfe beinhaltet weiterhin die Zusammenarbeit mit und gemeinsame Gänge zu öffentlichen und privaten Institutionen und Personen (Horte, Schulen, Beratungsstellen, Behörden, Arbeitsämter, Gerichte, Ärzte, Therapeuten, usw.).
  • Organisation von gemeinsamen Freizeitaktivitäten als zentrales Element zur Beziehungsgestaltung.

 

Problemlagen

  • Kommunikations- und Beziehungsprobleme zwischen Eltern - Kind und weiteren/anderen Beteiligten
  • Inkonsequentes Erziehungsverhalten
  • Verschiedenste schulische Problematiken
  • Abweichendes und/oder delinquentes Verhalten des Betroffenen
  • Migrationsthematik
  • o.a.

Methoden

  • Gespräche in der Diagnosephase - dazu gehören Kontaktanbahnung, die Anamnese, Hilfeplanverfahren mit Zielformulierung aller Beteiligten. Ressourcen der Beteiligten werden erfasst und aktiviert, aufgebaut und gestärkt.
  • Familiengespräche - Einzelgespräche - Vermittlungsgespräche zwischen Eltern und Kind/Jugendlichen - Elternberatung
  • Einbeziehung freizeit- und erlebnispädagogischer Maßnahmen
  • Durchführung eigener Kleinstgruppen unter Anleitung der Fachkraft für gemeinsame Freizeitaktionen und zu gemeinsamen Themen ( z.B. Freunde – Schule etc.. ), oder Vermittlung in Maßnahmen sozialer Gruppenarbeit
  • Alle Mitarbeiter sind eingebunden im Team des ambulanten erzieherischen Dienstes und es erfolgen regelmäßige, gemeinsame Teamsitzungen, kollegiale Fallberatung und der Besuch von fachrelevanten Fortbildungsveranstaltungen
  • systemischer Ansatz (d.h. Einbeziehung des gesamten sozialen Umfeldes in den Betreuungsprozess)
  • Alltags- und Lebensweltorientierung (d.h. das Problem und die Lebensweise bestimmen die Vorgehensweise)
  • aufsuchende Sozialarbeit und
  • sozialpädagogische Beratung zur Konflikt- und Krisenbewältigung

Sozialraumvernetzung und Kooperation

Unerlässlich für eine erfolgreich verlaufende Erziehungsbeistandschaft ist die Kooperation mit verschieden Institutionen wie z.B. Jugendamt, Schulen, Arbeitsamt; Berufsinformationszentrum, Therapeuten, Krankenhäuser,  Ausbildungsträger, Drogenberatungsstellen und andere.

Ihr Ansprechpartner

Vera Berger
Fachbereitsleitung

Telefon:
02064 / 49 165

Telefax:
02064 / 49 167

E-Mail:
v.berger(at)caritas-dinslaken.de

Adresse:
Siegfriedstraße 36
46539 Dinslaken

Der Weg zu uns:

Nicole Faltin
Teamleitung Wesel

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0281 / 341 78 - 13

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jugendhilfe@caritas-wesel.de

Adresse:
St.-Bonifatius Haus
Franz-Etzel-Platz 15
46483 Wesel

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