Caritas Dinslaken
Zentralnummer des Caritasverbandes:
0180 - 5 - 999 - 313 [Ortstarif] info@caritas-voerde.de

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung(INSPE)

Hilfe ins selbständige Leben

Grundsätzliches/Voraussetzungen

Bei der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung handelt es sich um eine Hilfe, welche auf Freiwilligkeit beruht und die von dem/r Jugendliche/n eine grundlegende Motivation und Bereitschaft zur Mitarbeit für positive Veränderungen erfordert. Dauer und Ziel der Hilfe orientieren sich an der individuellen Lebenssituation des Jugendlichen, oder jungen Erwachsenen.

Gesetzliche Grundlagen

Die INSPE hat innerhalb des Leistungskataloges der Hilfen zur Erziehung im § 35 des KJHG und im §41 KJHG ihre Grundlage. Im § 35 heißt es:
„Diese Hilfe soll Jugendlichen gewährt werde, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. In der Regel ist diese Hilfe auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.“

Zielgruppe

Die INSPE Betreuung in eigener Wohnung ist ein Angebot für Jugendliche und junge Volljährige die sich anderen, nicht so offenen Hilfsangeboten entziehen oder sich in besonders gefährdeten Lebenssituationen befinden. 
Es ist ebenfalls ein Angebot für Jugendliche, bei denen beispielsweise eine Heimunterbringung fachlich nicht mehr angezeigt erscheint und für die ein Gruppenangebot nicht das Richtige wäre. Es ist ein Angebot für Jugendliche die eine weitere Verselbstständigung in eigener Wohnung anstreben und dabei eine Unterstützung benötigen.

Rahmenbedingungen

Die Ziele die der Jugendliche erreichen will, werden im Hilfeplangespräch mit dem Jugendlichen, dem Jugendamt und der Fachkraft des Caritasverbandes besprochen ebenso der Zeitrahmen. Die wöchentliche Betreuungszeit wird individuell und flexibel vereinbart. Grundsätzlich richtet sich der Stundenaufwand der Fachkräfte nach dem individuellen Bedarf der Jugendlichen. 
In der INSPE Betreuung verfolgt der Dienst aber auch eine ganzheitliche Betreuung, die im Einzelfall, über 24 Stunden oder mehrere Tage andauern kann. Die Mitarbeiter werden sowohl in ihrer menschlichen als auch in ihrer fachlichen Kompetenz sehr gefordert.

Ablauf einer Maßnahme

Das Jugendamt oder der Jugendliche setzen sich mit dem ambulanten erzieherischen Dienst des Caritasverbandes in Verbindung und klären Möglichkeiten der Hilfe.
Kommt es zur Bewilligung der Hilfe findet ein 1. Hilfeplangespräch im Rahmen des Kinder -und Jugendhilfegesetzes fest. Die Vorgeschichte und aktuelle Problematiken werden besprochen und es werden erstmals Nahziele festgelegt. Die ambulanten Hilfen des Caritasverbandes sind ziel- und klientenorientiert. Gemeinsam wird der zeitliche Rahmen vereinbart, die wöchentliche Betreuungszeit und die Inhalte der Hilfe. In den regelmäßigen, wöchentlichen Treffen werden die spezifischen Problemlagen der Betroffenen gemeinsam und praktisch erarbeitet. Weiter folgende Hilfeplangespräche werden auch kurzfristig und nach Bedarf terminiert.

Inhalte und Ziele

Entwicklung einer positiven Lebenspektive

Im Vordergrund steht zunächst immer der Vertrauensaufbau zum Jugendlichen oder Heranwachsenden, der durch intensive Gespräche, Ich-Stärkung und gemeinsame Freizeitaktionen aufgebaut wird.

Zu den Inhalten des Hilfeangebotes kann folgenes gehören:

  • Die Beschaffung und Erhaltung einer eigenen Wohnung.
  • Entwicklung einer Lebensperspektive
  • Die Vermittlung von Lebenstechniken und selbständiger Lebensführung.
  • Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten schulischen oder beruflichen Ausbildung oder Arbeitsstelle.
  • Unterstützung bei der Einteilung der Ausbildungs- u. Arbeitsvergütung, auch anderer finanzieller Hilfen.

Aber auch Hilfe bei besonderen Problemlagen, wie Hilfe für schwangere oder junge Mütter, oder der Bewältigung von Problemen nach sexuellem Missbrauch und Hinführung zu einer entsprechenden Beratungsstelle oder Therapie.
Dem jungen Menschen sollen soziale Kompetenzen für ein persönlich und sozial befriedigendes Leben vermittelt werden wie: Kontaktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Arbeitsfähigkeit, Entwicklung von Konfliktlösungs- aber auch Lernstrategien, Aufbau bzw. Stärkung des Selbstbewusstseins und Abbau von Aggressivität und auffälligem Verhalten.

Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie Jugendamt, Schule, Arbeitgeber, Ämtern, Personensorgeberechtigte und sonstige beteiligte Stellen ist dabei unerlässlich.
Die Jugendlichen werden bei Behördengängen u.a. begleitet, um ihnen beispielsweise vor Ort dabei zu helfen, angemessen in einer Behörde aufzutreten und ihre Interessen zu verfolgen.

Problemlagen

Problemlagen können folgene sein:

Suchtproblematiken, finanzielle Probleme, Wohnungslosigkeit, abweichendes oder delinquentes Verhalten der jungen Menschen.

Methoden

  • Einzelfallhilfe
  • systemischer Ansatz (d.h. Einbeziehung des gesamten sozialen Umfeldes in den Betreuungsprozess)
  • Alltags- und Lebensweltorientierung (d.h. das Problem und die Lebensweise bestimmen die Vorgehensweise)
  • aufsuchende Sozialarbeit und
  • sozialpädagogische Beratung zur Konflikt- und Krisenbewältigung.
  • Ressourcen und lösungsorientiertes Arbeiten
  • Erlebnispädagogische Maßnahmen
  • Alle Mitarbeiter sind angebunden im Team des ambulanten erzieherischen Dienstes und er erfolgen regelmäßige, gemeinsame Teamsitzungen, kollegiale Fallberatung - Fallaustausch und Besuch von fachrelevanten Fortbildungsveranstaltungen.

Ihr Ansprechpartner

Vera Berger
Fachbereitsleitung

Telefon:
02064 / 49 165

Telefax:
02064 / 49 167

E-Mail:
v.berger(at)caritas-dinslaken.de

Adresse:
Siegfriedstraße 36
46539 Dinslaken

Der Weg zu uns:

Nicole Faltin 
Teamleitung Wesel

Telefon:
0281 / 341  78- 16

Fax:
0281 / 341 78 - 13

E-Mail:
jugendhilfe@caritas-wesel.de

Adresse:
St.-Bonifatius Haus
Franz-Etzel-Platz 15
46483 Wesel

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