Caritas Dinslaken
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0180 - 5 - 999 - 313 [Ortstarif] info@caritas-voerde.de

Hilfe für junge Volljährige

Wir lassen dich nicht allein

Grundsätzliches/Voraussetzungen

Der § 41 des Kinder –und Jugendhilfegesetzes sorgt dafür, dass auch volljährige junge Menschen eine Möglichkeit bekommen Hilfe zu erhalten, wenn sie diese benötigen.
Befindet sich ein Jugendlicher bereits in einer INSPE Maßnahme in der eigenen Wohnung oder im vorgelagerten Wohnen und er wird volljährig, so kann die Hilfe gemäß des § 41 KJHG fortgeführt werden. Das heißt, sollten die Jugendlichen ihre Volljährigkeit während einer INSPE Betreuung erreichen, so muss von ihnen selber ein Antrag nach § 41 KJHG gestellt werden, um eine Fortschreibung des Hilfeplans zu erreichen. Dann greifen beide, § 35 KJHG und der § 41 KJHG, in Kombination. Eine Fortschreibung der Hilfe ist dann angezeigt, wenn der Jugendliche auch weiterhin der intensiven Unterstützung bedarf, um zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu finden, dass heißt die Ziele einer INSPE Betreuung noch nicht erreicht sind und der Jugendliche diese Hilfe weiter in Anspruch nehmen möchte.
Ziel ist die Verselbständigung des Jugendlichen. Die Hilfe wird mit zunehmender Kompetenz des Jugendlichen verringert und schließlich beendet.

Gesetzliche Grundlagen

Mit dem § 41 des Kinder-und Jugendhilfegesetzes (KJHG) wird auch jungen Volljährigen (in der Regel längstens bis zum 21. Lebensjahr, in begründeten Einzelfällen auch bis zum 27. Lebensjahr) die Möglichkeit gegeben, in Notsituationen Hilfe zu erhalten.

Zielgruppe

Die Hilfe richtet sich an junge Volljährige die Hilfe und Unterstützung bei der Verselbständigung und dem Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes benötigen oder deren Erziehung und Entwicklung auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt ist.

Rahmenbedingungen

Die Ziele die der Jugendliche erreichen will, werden im Hilfeplangespräch mit dem Jugendlichen, dem Jugendamt und der Fachkraft des Caritasverbandes besprochen ebenso der Zeitrahmen. Die wöchentliche Betreuungszeit wird individuell und flexibel vereinbart. Grundsätzlich richtet sich der Stundenaufwand der Fachkräfte nach dem individuellen Bedarf der Jugendlichen. 

Ablauf der Maßnahme

Im Vordergrund steht zunächst immer der Vertrauensaufbau zum Jugendlichen oder Heranwachsenden, der durch intensive Gespräche, Ich-Stärkung und gemeinsame Freizeitaktionen aufgebaut wird.
Auch die Kontaktanbahnung zu allen Beteiligten, sammeln von Informationen und erfassen einer Problemanalyse gehören zum Arbeitsfeld. In den regelmäßigen, wöchentlichen Treffen werden die spezifischen Problemlagen des jungen Volljährigen gemeinsam erarbeitet. Nach drei Monaten erfolgt ein Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt und allen Beteiligten zur Überprüfung und Modifizierung der Ziele und Eignung der Hilfeform. Der zeitlicher Rahmen der Hilfeplangespräche wird auch klientenorientiert und den spezifischen Problemlagen des jungen Menschen angepasst und gemeinsam vereinbart. In der Regel nach weiteren sechs Monaten erfolgt ein erneutes Hilfeplangespräch zur Überprüfung der Zielerreichung, Veränderung von Zielen, oder auch der Einstellung der Hilfe.

Inhalte/ Ziele

Wie wirst du stark

Zu den Inhalten des Hilfeangebotes kann folgenes gehören:

  • Die Beschaffung und Erhaltung einer eigenen Wohnung.
  • Die Vermittlung von Lebenstechniken und selbständiger Lebensführung.
  • Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten schulischen oder beruflichen Ausbildung oder Arbeitsstelle.
  • Unterstützung bei der Einteilung der Ausbildungs- u. Arbeitsvergütung, auch anderer finanzieller Hilfen.

Aber auch Hilfe bei besonderen Problemlagen, wie Hilfe für schwangere oder junge Mütter, oder der Bewältigung von Problemen nach sexuellem Missbrauch und Hinführung zu einer entsprechenden Beratungsstelle oder Therapie.
Dem jungen Menschen sollen soziale Kompetenzen für ein persönlich und sozial befriedigendes Leben vermittelt werden wie: Kontaktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Arbeitsfähigkeit, Entwicklung von Konfliktlösungs- aber auch Lernstrategien, Aufbau bzw. Stärkung des Selbstbewusstseins und Abbau von Aggressivität und auffälligem Verhalten.

Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie Jugendamt, Schule, Arbeitgeber, Ämtern, Personensorgeberechtigte und sonstige beteiligte Stellen ist dabei unerlässlich.
Die Jugendlichen werden bei Behördengängen u.a. begleitet, um ihnen beispielsweise vor Ort dabei zu helfen, angemessen in einer Behörde aufzutreten und ihre Interessen zu verfolgen.

Problemlagen

Problemlagen können folgene sein:

Suchtproblematiken, finanzielle Probleme, Wohnungslosigkeit, abweichendes oder delinquentes Verhalten der jungen Menschen.

Methoden

  • Einzelfallhilfe
  • systemischer Ansatz (d.h. Einbeziehung des gesamten sozialen Umfeldes in den Betreuungsprozess)
  • Alltags- und Lebensweltorientierung (d.h. das Problem und die Lebensweise bestimmen die Vorgehensweise)
  • aufsuchende Sozialarbeit und
  • sozialpädagogische Beratung zur Konflikt- und Krisenbewältigung.
  • Ressourcen und lösungsorientiertes Arbeiten
  • Erlebnispädagogische MaßnahmenAlle Mitarbeiter sind angebunden im Team des ambulanten erzieherischen Dienstes und er erfolgen regelmäßige, gemeinsame Teamsitzungen, kollegiale Fallberatung - Fallaustausch und Besuch von fachrelevanten Fortbildungsveranstaltungen.

Auch in der INSPE Betreuung verfolgt der Dienst eine ganzheitliche Betreuung, die im Einzelfall, über 24 Stunden oder mehrere Tage andauern kann. Die Mitarbeiter werden dabei sowohl in ihrer menschlichen wie auch in ihrer fachlichen Kompetenz sehr gefordert.

Ihr Ansprechpartner

Vera Berger
Fachbereitsleitung

Telefon:
02064 / 49 165

Telefax:
02064 / 49 167

E-Mail:
v.berger(at)caritas-dinslaken.de

Adresse:
Siegfriedstraße 36
46539 Dinslaken

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