Caritas Dinslaken
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Betreuungsweisung

Individuelle Unterstützung

Grundsätzliches/Voraussetzungen

Die Betreuungsweisung ist eine längerfristige Einzelbetreuung, die durch den Richter angeordnet wird. Ziel ist es, jugendlichen StraftäternInnen in ihrer Lebenswelt zu begegnen und sie bei der Bewältigung von kritischen Lebenssituationen zu unterstützen.

Jeder Jugendliche und Heranwachsende bekommt die Unterstützung, die individuell angezeigt ist. Die Betreuung setzt also an der unmittelbaren Lebenssituation des Einzelnen an. Die Hilfe  wird mit dem Probanden, dem zuständigen Jugendgerichtshelfer und dem Betreuungshelfer im Hilfeplanverfahren gemeinsam erörtert.

Gesetzliche Grundlage

Es handelt sich um eine richterliche Weisung nach dem Jugendgerichtsgesetz § 10 Ziff.1, Abs. 5, die durch das Gericht gegenüber jungen StraftäterInnen zwischen 14 und 21 Jahren angeordnet wird. Die Betreuungsweisung erstreckt sich über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten.

Zielgruppe

Im Rahmen eines Strafverfahrens werden

  • Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren
  • Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren und
  • junge Erwachsene, die zur Tatzeit bis 21 Jahre alt waren

mit der Weisung versehen, sich zeitlich begrenzt einer Betreuungsweisung zu unterstellen.

Insbesondere, wenn offensichtliche erzieherische Defizite in Veranlassung zur Straftat erkennbar sind, kann die Anordnung der Betreuungsweisung durch den Jugendrichter erfolgen.

Rahmenbedingungen

Die Häufigkeit der Kontakte zwischen dem straffällig gewordenen Jugendlichen und dem Betreuungshelfer richtet sich nach der Problemlage, die er/sie mitbringt. In der Regel finden die Kontakte einmal wöchentlich statt. 

  • Die Dauer der Maßnahme ist in der Regel sechs bis zwölf Monate.
  • Schweigepflicht – Vertrauensschutz
  • Verbindlichkeit der Maßnahme
  • Abschlußbericht an die Jugendgerichtshilfe und gegebenenfalls an das Gericht  
  • Abklärung Einbeziehung Dritter (z.B.: Eltern, PartnerIn/LehrerInnen/Arbeitgeber u. a.)

Ablauf einer Betreuungsweisung

Die Jugendgerichtshilfe wendet sich an den Caritasverband für erste Vorinformationen und zur Anfrage sowie beispielsweise Auswahl eines Betreuers. Nach Bedarf kann auch vor der Gerichtsverhandlung ein Informationsgespräch zwischen Jugendgerichtshilfe, straffällig gewordenen Jugendlichen und auserwählten Betreuer stattfinden. Offiziell beginnt die Betreuungsweisung mit dem Hilfeplangespräch, indem neben der Vorgeschichte und aktuellen Problematiken erste Nah- und Fernziele festgelegt werden. Danach folgen regelmäßige Kontakte mit demJugendlichen, die eingehalten werden müssen. Zu Beginn der Hilfemaßnahme geht es um einen guten Beziehungsaufbau. Im Rahmen der Hilfemaßnahme werden klienten-, ressourcen- und lösungsorientiert aktuelle Problematiken und Ziele erfasst und bearbeitet. Im Verlauf der Betreuungsweisung werden die Ziele überprüft, modifiziert und gemeinsam neu vereinbart.  
Die Diagnosephase beträgt drei Monate. Spätestens danach erfolgt eine Rückmeldung an die Jugendgerichtshilfe, ob eine Zusammenarbeit zwischen straffällig gewordenen Jugendlichen und Betreuungshelfer weiterhin sinnvoll und möglich ist. Auf Wunsch können auch Zwischenberichte an das Gericht, Bewährungshilfe und Jugendgerichtshilfe übermittelt werden. Die Betreuungsweisung endet mit einem Abschlußbericht und einem Abschlussgespräch (Hilfeplangespräch).

Inhalte und Ziele

Ein eigenverantwortliches straffreies Leben

Allgemeines Ziel der Betreuungsweisungen ist es, den Jugendlichen zu befähigen, künftig ein eigenverantwortliches und straffreies Leben führen zu können.

Weiterhin werden sie in der Entwicklung grundlegender sozialer und emotionaler Fähigkeiten unterstützt. Oft weisen straffällig gewordene Jugendliche in dieser Hinsicht große Defizite auf. Häufig befinden sie sich in ungeklärten und turbulenten Lebenslagen, haben den Überblick verloren, fühlen sich ohnmächtig und sind nicht in der Lage, ihren Alltag zu strukturieren oder gar einen Lebensplan zu entwerfen. Zur Bearbeitung dieser Bereiche sind sie häufig auf Unterstützung und Beratung angewiesen. Die ungünstigen sozialen Bedingungen, die zur Straftat führten, z.B. Arbeitslosigkeit oder Perspektivlosigkeit der Probanden, können innerhalb der Betreuungsweisung bearbeitet werden. Gerade die Vermittlung von ganz konkreten lebenspraktischen Hilfen, um eine Krise zu überwinden, haben sich innerhalb der Betreuungsweisung bewährt. Fehltritte werden aufgearbeitet, aus begangenen Fehlern wird gelernt.

Wichtig für unsere Arbeit ist es,  gemeinsam mit dem Probanden Zielperspektiven zu erarbeiten und diese, Schritt für Schritt in die Realität umzusetzen. Dies beinhaltet auch, die Jugendlichen und Heranwachsenden motivierend zu begleiten, damit das anvisierte Ziel erreicht wird.

Im Mittelpunkt der Betreuungsweisung können folgende mögliche Inhalte stehen:

  • Schaffung eines kooperativen Arbeitsbündnisses
  • Auseinandersetzung mit Ursachen und Folgen der begangenen Straftaten
  • Aufzeigen von alternativen Lösungsstrategien
  • Begleitung zu Gerichtsverhandlungen und polizeilichen Vorladungen
  • Lernen durch Orientierung an Vertrauens- oder Bezugspersonen, Einübung lebenspraktischer Fähigkeiten
  • Sensibilisierung für Verantwortungsübernahme
  • Hilfen bei der Strukturierung des Alltags und bei der Lebensplanung
  • Erhöhung der sozialen Kompetenz sowie Aufarbeitung und Reflektion von belastenden Erfahrungen, die Einfluss auf das momentane Verhalten haben (z. B. Drogenkonsum, Innerfamiliäre Schwierigkeiten, Arbeitslosigkeit, Schulschwierigkeiten)
  • Hilfestellung bei der Klärung von Problemen im Elternhaus oder mit anderen Bezugspersonen (z.B. Freund/Freundin)
  • Konfliktberatung (bei Problemen mit sich selbst und mit anderen)
  • Unterstützung bei der Erlangung angemessener Schulabschlüsse
  •  Integration in Ausbildung oder Beschäftigung/ Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf
  • Erfüllung von Arbeitsleistungen
  • Unterstützung bei Behördenkontakten (mit dem Ziel der Existenzsicherung, Wohnraumbeschaffung, Schuldenregulierung...)
  • Hilfe beim Aufbau sozialer Kontakte, qualitative Veränderung vorhandener Beziehungen und Steigerung des Selbstwertgefühls und der persönlichen Zufriedenheit

Problemlagen

Eine Betreuungsweisung wird im Allgemeinen angeordnet, wenn:

  • der oder die zu betreuende Jugendliche mehrere Straftaten begangen hat.
  • konkret benennbare Umstände in der Person oder im Umfeld des jungen Menschen bestehen, die überdurchschnittliche Schwierigkeiten bei der Normbefolgung begründen können.
  • Eine Einzelbetreuung angemessen erscheint.

Methoden

  • Einzelfallhilfe
  • systemischer Ansatz (d.h. Einbeziehung des gesamten sozialen Umfeldes in den Betreuungsprozess)
  • Alltags- und Lebensweltorientierung (d.h. das Problem und die Lebensweise bestimmen die Vorgehensweise)
  • aufsuchende Sozialarbeit und
  • sozialpädagogische Beratung zur Konflikt- und Krisenbewältigung.
  • Ressourcen und lösungsorientiertes Arbeiten
  • Erlebnispädagogische Maßnahmen
  • Sozialraumvernetzung und Kooperation

Unerlässlich für eine erfolgreich verlaufende Betreuungsweisung ist die Kooperation mit verschieden Institutionen wie z.B. Jugendamt, Arbeitsamt; Berufsinformationszentrum, Schule, Polizei, Ausbildungsträger, Schuldner-, u. Drogenberatungsstellen etc.

Ihr Ansprechpartner

Vera Berger
Fachbereitsleitung

Telefon:
02064 / 49 165

Telefax:
02064 / 49 167

E-Mail:
v.berger(at)caritas-dinslaken.de

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46539 Dinslaken

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